1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der Firma Collect Memories von den Herren Angelo Massani und Thomas Warmer, Schwaiblmeierweg 1b, 84137 Vilsbiburg.
1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
2. Vertragsschluss und Umfang der Lieferung
2.1 Der Kunde / Mieter erhält nach Anfrage ein Angebot zu seinem gewünschten Umfang. Nach Bestätigung des Angebots über das Kundencenter wird eine Auftragsbestätigung übermittelt und somit ein gültiger Vertrag abgeschlossen.
2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.
3. Zahlungsvereinbarungen
3.1 Durch die Auftragsbestätigung werden die im Angebot geltenden Preise berechnet und werden nicht durch Preislistenänderungen angepasst.
Der Kunde hat gemäß dem angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung ab Rechnungsdatum die Zahlungen zu leisten.
3.2 Ist der Kunde Unternehmer, sind Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
3.3 Der Fotograf / Vermieter behält sich Teilrechnungen vor.
3.4 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
3.6 Sollte der Kunde völlig unzufrieden mit den erstellten Bild-/Videoaufnahmen sein, werden alle Inhalte unverzüglich gelöscht und es wird keine Zahlungspflicht erhoben.
4. Verpackung, Lieferung und Gefahrenübergang
4.1 Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Lieferung erfolgt auf Kosten des Fotografen / Vermieters.
4.3 Vom Fotografen / Vermieter mitgeteilte Lieferzeiten sind unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Fixliefertermin im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart sind. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Streik, Stau, Krankheit, Tot), die nicht vom Fotografen / Vermieter zu vertreten sind, ist dieser berechtigt, in angemessener Zeit nach Wegfall des Ereignisses, den Kunden unverzüglich zu unterrichten.
4.4 Bei Selbstabholung: Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Mieters. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Ware den Sitz des Vermieters verlässt. Verzögert sich die Auslieferung durch Verschulden des Mieters, geht die Gefahr ab Versandbereitschaft auf den Mieter über.
4.5 Gelangt die Ware aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Kunde gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zu den vom Mieter zu vertretenden Umständen gehört insbesondere eine kurzfristige Bestellung. Zur Meidung nicht rechtzeitiger Lieferung bleibt es dem Mieter unbenommen, die Ware beim Vermieter abzuholen.
5. Vertragliche Rücktrittsrechte
5.1 Dem Kunde wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Fotografen / Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Kunden werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage nach Auftragsbestätigung): 20% des Bruttomietpreises
bei Rücktritt 3 Wochen vor Terminvereinbarung: 50% des Bruttopreises
bei Rücktritt 1 Woche vor Terminvereinbarung: 75% des Bruttopreises
bei Rücktritt nicht erscheinen oder fehlender Absage am vereinbarten Tag nach Terminvereinbarung 100% des Bruttopreises
bei Vereinbarung eines Ersatztermins: Anzahlung von 50% des Bruttopreises
5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Fotograf / Vermieter zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Vermieter ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn in Höhe von 20 % des Nettopreises der bestellten, aber nicht bezahlten Leistung zu. Dem Kunden wird der Nachweis eines geringeren, dem Fotograf / Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
6. Vertragspflichten und Haftung
6.1.1 Der Fotograf / Vermieter prüft die vereinbarte Leistung vor Versand / Lieferung auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft.
Fotobox: Er wird erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist hierzu erforderlichenfalls Zugang zu der Ware zu gewähren.
6.1.2 Der Fotograf / Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.1.3 Der Fotograf / Vermieter versichert die Ware im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie auf dem Transport gegen Transportschäden. Er haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Kunden entstanden sind.
6.2.1 Der Kunde hat die Ware sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebs- sowie Verpackungsanweisungen zu befolgen.
Die erbrachte Ware / Leistung darf nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
Die Fotobox darf aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit ausschließlich in wettergeschützten Bereichen verwendet werden.
Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Fotografen / Vermieters nicht berechtigt, die Fotobox und die festgehaltenen Aufnahmen über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
Die Fotobox ist vom Kunden im gleichen Zustand und in gleicher Verpackung wieder zurückzugeben.
6.2.2 Bei Schäden ist der Kunde verpflichtet dem Vermieter unverzüglich Mitteilung über den Schaden zu machen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.
6.2.3 Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit sowie Hin- und Rücktransport an der Fotobox entstehen, soweit diese nicht durch die Betriebshaftpflicht- oder Transportversicherung (Ziffer 6.1.3) abgedeckt sind. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere
– für erforderliche Reparaturkosten,
– bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware,
– für erforderliche Gutachterkosten,
– bei Schäden für den merkantilen Minderwert,
– für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.
6.2.4 Sendet der Kunde die Ware nach form- und fristgemäßer Ausübung eines ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts zurück, hat er Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Ist die Ausübung des Widerrufsrechts und/oder Rücksendung der Ware nach dem Veranstaltungstermin erfolgt, hat der Mieter für die gezogenen Nutzungen, insb. Gebrauchsvorteile, Wertersatz zu leisten.
7. Datenspeicherung und Nutzungsrechte
7.1 Der Fotograf / Vermieter ist berechtigt, Daten über den Kunden, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes zu verwenden.
7.2 Der Fotograf / Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Kunden als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.
7.3 Urheber der Aufnahmen aller Art die durch die Fotobox oder dem Fotografen entstanden sind, bleibt gemäß dem KunstUrHG der Foto-/Videograf und kann diese für seine Werbezwecke verwenden.
Dem Kunden wird durch Beauftragung eine kostenfreie Lizenz zur eigenen Veröffentlichung und Vervielfältigung eingeräumt. Selbstverständlich im Einklang mit dem höchsten Standard und Einfühlungsvermögen. Die Bilder können ohne jegliche Vergütungen durch den Fotografen / Vermieter verwendet werden.
8. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen
8.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
8.2 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.
8.3 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Vilsbiburg.
8.4 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Vilsbiburg vereinbart.
8.5 Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.